Neugotische Haube

Das Cottbuser Landgericht

Die Gebäude auf dem Schlossberg, in denen sich heute das Landgericht und Amtsgericht mit der dazugehörigen Verwaltung befinden, haben eine wechselhafte Geschichte. Im 16. Jahrhundert übernahmen Brandenburger Kurfürsten die Herrschaft in Cottbus und dessen Amtshauptleute bezogen Quartier auf dem Schlossberg. Nachdem man die Funktion des Landshauptmannes im 18. Jahrhundert nicht mehr besetzte, wurde das Schloss unter anderem für die Justizpflege genutzt. 1821 wurde auf dem heutigen Gerichtsplatz ein Stadt- und Landgericht erbaut. 1849 wurde es durch königliche Verordnung zu einem Stadt- und Kreisgericht umbenannt. Am 23. August 1857 wurden die Hauptgebäude sowie Teile des Turmes auf dem Schlossberg schwer beschädigt. Nach der Restauration zog eine Brauerei ein, die später aber konkurs ging. Nachdem ein Streit über die zukünftige Nutzung des Gebäudes folgte 1870 die Zwangsversteigerung.

Die preußische Justizverwaltung kaufte das Schlossgelände. Das ramponierte Fürstenhaus wurde abgerissen und zwischen 1876 und 1877 ein Landgerichtsgebäude im neoklassizistischen Stil errichtet. Das Landgericht Cottbus wurde geschaffen und diesem die Zuständigkeit für die Landkreise Cottbus, Spremberg, Luckau, Lübben und Calau zugewiesen. Guben hatte damals noch ein eigenes Landgericht. Das Landgericht Cottbus war dem Oberlandesgericht vom Bezirk Berlin zugeordnet. Der obere Teil des Turms auf dem Schlossberg wurde 1877 wiederhergestellt bekam eine neugotische Haube. Der Gerichtsturm ist heute eines der höchsten Gebäude der Stadt. Mit den vier leuchtend blauen Turmuhren ist er schon von Weitem aus sichtbar. Bedrohte Arten wie Turmfalken oder Fledermäuse finden dort Unterschlupf. Das Landgerichtsgebäude in der heutigen Gerichtsstraße 3/4 war zu DDR-Zeiten Sitz des Bezirks- und des Kreisgerichtes Cottbus. Nach den politischen Umbrüchen von 1989 erfuhr das Haus eine umfassende Sanierung und ist seit März 1995 das Hauptgebäude des Landgerichts, heute Haus I (mit Verwaltung und Strafkammern).

Das Haus II (mit den Zivilkammern), welches vom Hof des Gerichtsberges aus betreten wird, wurde während der SED-Diktatur von der Staatssicherheit als Untersuchungsgefängnis genutzt. An dieses Gebäuse schließt sich das 1907 erbaute Amtsgericht an.